Auflage Reglemente für Urversammlung vom 18.06.24

7. Mai 2024
Anpassung der Bewässerungsreglemente und des Reglementes zur Bekämpfung des Traubenwicklers

Der Gemeinderat hält fest, dass zwischen der Sanierung der Rebbewässerung und der Anpassung der Bewässerungsreglemente eine hohe Abhängigkeit besteht. Eine Umsetzung der Erneuerung der Bewässerungsanlagen wie im Projekt aufgeführt, ist in seiner Finanzierung, ohne die Anpassung der obgenannten Bewässerungsreglemente äusserst schwierig zu bewerkstelligen.

Um das Subventionsgesuch bei Bund und Kanton möglichst bald einreichen zu können, wird in einem ersten Schritt über die Investition der Gemeinde in die Erneuerung der Bewässerungsanlagen Salgesch in der Höhe von CHF 1.87 Mio. brieflich abgestimmt.

Die Reglemente werden an der Urversammlung vom 18. Juni 2024 artikelweise präsentiert. Der Gemeinderat lässt die Stimmbevölkerung zu einem späteren Zeitpunkt und nach Klärung allfälliger Einwendungen zu den besprochenen Artikeln, über die Reglemente wiederum brieflich abstimmen.

Die Modernisierung der Bewässerungsanlagen und die Mitfinanzierung durch Kanton und Bund erfordern eine Überarbeitung der rechtlichen Grundlagen. Das bisherige Reglement über die Rebbewässerung und die Bekämpfung des Traubenwicklers mittels der Verwirrmethode der Gemeinde Salgesch, stammt aus dem Jahre 2011.

Entflechtung der Themen

Um den Finanzierungskriterien von Bund und Kanton zu entsprechen, gilt es das bisherige Reglement über die Rebbewässerung und die Bekämpfung des Traubenwicklers mittels der Verwirrmethode, homologiert am 17. August 2011, neu in drei verschiedene Reglemente thematisch aufzuteilen.

Die einzelnen Reglemente lauten:

  • Reglement über die Bewässerung der Rebparzellen und der weiteren landwirtschaftlichen Flächen
  • Reglement über die Bewässerung in der Bauzone
  • Reglement über die Bekämpfung des Traubenwicklers mittels der Verwirrmethode

Die Erneuerung der Bewässerungsanlagen für Salgesch erfordern überarbeitete rechtliche Grundlagen. Die Gemeinde hat dazu zwei Bewässerungsreglemente, ein Reglement zur Bekämpfung des Traubenwicklers und ein neues Tarifsystem entworfen. Die wichtigsten Neuerungen betreffen die Entflechtung unterschiedlicher Themen und die Förderung von ressourcenschonenden Bewässerungstechnologien, insbesondere der Tropfbewässerung. Dies ermöglicht auch eine Optimierung der Subventionsbeiträge von Kanton und Bund für die Sanierung der Rebbewässerung.

Die angepassten Reglemente sind auf der Website der Gemeinde Salgesch in digitaler Form verfügbar oder können auf der Gemeindeverwaltung Salgesch in gedruckter Form abgeholt werden.

 

Empfehlung des Gemeinderates

« Die Anpassung der Bewässerungsreglemente sind für die Sanierung der Rebbewässerung zwingend nötig, insbesondere auch um die Subventionen von Bund und Kanton vollständig ausschöpfen zu können. Die Förderung der Tropfbewässerung hilft zudem, in Zukunft sorgfältiger mit der immer knapper werdenden Ressource Wasser umzugehen. Die Finanzierung der Bewässerung ist durch das neue Tarifsystem gerechter gestaltet als zuvor und die geplanten Tarife sind im Vergleich zu ähnlichen Gemeinden kostengünstiger. Die neuen Reglemente sind für das Sanierungsprojekt der Bewässerungsanlagen von Salgesch zwingend erforderlich.»

Der Gemeinderat empfiehlt der Stimmbevölkerung von Salgesch die Annahme der Bewässerungsreglemente und des Reglements zur Bekämpfung des Traubenwicklers.

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Reglement ueber die Bewaesserung in der Bauzone_Salgesch_2024 Download 1 Reglement ueber die Bewaesserung in der Bauzone_Salgesch_2024
Reglement ueber die Bekaempfung des Traubenwicklers_Salgesch_2024 Download 2 Reglement ueber die Bekaempfung des Traubenwicklers_Salgesch_2024
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