Abstimmungen und Wahlen
Das Abstimmungsmaterial wird jeweils frühzeitig durch die Gemeindeverwaltung an die StimmbürgerInnen zugestellt.
Wir verweisen auf die untenstehenden Abstimmungstermine welche der Bund jährlich vorgibt:
Abstimmungstermine für eidgenössische und kantonale Vorlagen
Damit Ihre Stimme gültig ist, müssen Sie die offiziellen Stimmunterlagen verwenden!
Falls Sie brieflich abstimmen (per Post oder durch Hinterlegung bei der Gemeinde) müssen Sie zwingend:
- Das Rücksendungsblatt unterschreiben;
- (bei postalischem Versand) den Übermittlungsumschlag korrekt frankieren;
- Jeder Stimmende muss seinen eigenen Übermittlungsumschlag verwenden: es ist nicht möglich die Sendungen mehrere Stimmenden in einem einzigen Übermittlungsumschlag zu gruppieren: der gruppierte Versand ist ungültig;
- Stimmen Sie durch Hinterlegung bei der Gemeinde, müssen Sie Ihren Übermittlungsumschlag in die dafür vorgesehene Urne im Inneren des Gemeindegebäudes einwerfen.
Kommende Abstimmungen und Wahlen
Datum | Titel |
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Vergangene Abstimmungen und Wahlen
Datum | Titel |
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