Generelle Informationen

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.vs.ch und des Bundes unter www.admin.ch

Kontakt

Herrn Stefan Schmidt, stefan.schmidt@salgesch.ch

Urne Öffnungszeiten

Bei Abstimmungen:
Urnen im Mehrzweckraum Hof
Samstag von 17.00 Uhr - 18.00 Uhr und
Sonntag von 10.00 Uhr - 11.00 Uhr.

Bei Wahlen:
Urnen im Mehrzweckraum Hof
Samstag von 17.00 Uhr - 18.00 Uhr und
Sonntag von 10.00 Uhr - 11.00 Uhr.

Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?

  1. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel".
  2. Unterschreiben Sie die Stimmkarte (Rücksendungsblatt) im entsprechenden Feld
  3. legen Sie die Stimmkarte zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift der Gemeinde erscheint.
  4. Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (bitte frankieren). Der Brief muss spätestens bis am Dienstag mit B-Post oder am Donnerstag mit A-Post aufgegeben werden.

Sebstverständlich kann der Stimmbürger seinen Übermittlungsumschlag direkt auf der Gemeindekanzlei, zu den üblichen Öffnungszeiten, sowie Donnerstag und Freitag vor den Wahlen/Abstimmungen von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr persönlich hinterlegen.

Der Übermittlungsumschlag darf jedoch nicht in den Briefkasten der Gemeinde geworfen werden, ansonsten die Stimmabgabe ungültig ist.
(Art. 20 Abs. 1 Bst.c VbStA)


Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:

  • ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
  • die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
  • das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
  • das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist