Benötigen Sie eine neue Identitätskarte (ID)? Die neue ID wird bei der Gemeindeverwaltung beantragt.
Eine persönliche Vorsprache des Antragsstellers auf der Gemeinde ist zwingend, dies während den üblichen Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung. Kommen Sie bitte persönlich ins Gemeindebüro, damit Sie das Antragsformular unterzeichnen können und wir ein aktuelles Foto von Ihnen erstellen dürfen. (Minderjährige benötigen die Unterschrift einer erziehungsberechtigten Person).Bringen Sie bitte für Minderjährige das Familienbüchlein mit. Die
abgelaufene ID müssen Sie am Schalter abgeben. Ebenso muss für eine
verlorene ID am Schalter ein Verlustschein ausgefüllt werden. Die neue ID wird Ihnen nach ca. 10 Arbeitstagen per Einschreiben zugestellt. (ID-Karten im Kombiantrag mit einem Pass können nur noch im Ausweiszentrum in Sitten beantragt werden.) Folgende Dokumente sind vorzuweisen: - abgelaufene ID und Pass (gültig oder abgelaufen) - bei Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren - Familienbüchlein -
Minderjährige oder unter umfassender Beistandschaft stehende Personen (Art. 398 ZGB)
- Kinder, Jugendliche unter 18 Jahren und unter umfassender Beistandschaft stehende Personen müssen durch die sorgeberechtigte Person resp. durch den gesetzlichen Vertreter (Beistand) begleitet werden. Die gesetzlichen Vertreter müssen sich ebenfalls ausweisen.
- Falls das Kind oder der Jugendliche nur von einem Elternteil begleitet wird, müssen folgende weitere Dokumente vorgelegt werden: - Gemeinsames Sorgerecht oder Eltern verheiratet:
- eine unterschriebene Einwilligung des nicht anwesenden Elternteiles, mit der Kopie seines Ausweises. (Identitätskarte oder Pass)
- Geschiedene Eltern / Sorgerecht ein Elternteil: - Kopie des Scheidungsurteils, aus dem hervorgeht, wem das Sorgerecht zugesprochen wurde.
- Geschiedene Eltern mit einem gemeinsamen Sorgerecht oder nicht verheiratete Eltern mit einem gemeinsamen Sorgerecht: - Kopie des Scheidungsurteils bzw. amtliche Erklärung, aus der hervorgeht, dass ein gemeinsames Sorgerecht besteht, und eine unterschriebene Einwilligung des nicht anwesenden Elternteiles mit der Kopie seines Ausweises. (Identitätskarte oder Pass)
Die Gebühren werden direkt erhoben.