Einheimischen-Ausweis
Der Einheimischen-Ausweis im handlichen Kredit-Kartenformat ist 5 Jahre gültig und muss jährlich durch die Wohnsitzgemeinde erneuert werden. Die Bescheinigung verliert ihre Gültigkeit bei Wegzug des Inhabers.
Anspruch auf den Einheimischen-Ausweis haben Personen, die in Salgesch den melderechtlichen Wohnsitz haben und steuerpflichtig auf das Erwerbs-Einkommen sind.
Sie erhalten den Einheimischen-Ausweis am Schalter der Gemeindekanzlei Salgesch.
Die Erstausstellung erfolgt gegen eine Gebühr von Fr. 10.00 und erfordert ein aktuelles Passfoto. Die jährliche Erneuerung kostet Fr. 3.00.
Preis
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Einwohnerkontrolle | +41 27 452 21 31 | sekretariat@salgesch.ch |