Parkvignette für öffentliche Parkplätze mit Variantenwahl

Gestützt auf den Art. 6 des Gemeindegesetzes, Art. 1.4. sowie Anhang des Gebührentarifes des Reglements über die Benützung von öffentlichen Strassen und Plätzen und Art. 1, Art. 12 und Art. 19 des Polizeireglements der Gemeinde Salgesch bestimmt der Gemeinderat nachfolgende Gebühren für die öffentlichen Parkplätzen.

Grundsätzliches
Um über einen längeren Zeitraum auf öffentlichem Gelände parkieren zu dürfen, können berechtigte Personen für ein Kalenderjahr eine Genehmigung (Vignette) beantragen, die jedes Jahr erneuert werden muss. Die Anträge werden innerhalb von 14 Tagen bearbeitet.
Alle Informationen bezüglich der Vignette und Gewerbekarte finden Sie zuunterst dieser Seite unter Aktion "Laden".

Zoneneinteilung
Die öffentlichen Parkplätze sind in sieben verschiedenenen Zonen unterteilt. (Wichtiger Hinweis: Der Parkplatz beim Bahnhof Salgesch ist im Eigentum der Schweizerischen Bundesbahnen und nicht Bestandteil des Parkplatzkonzeptes der Gemeinde Salgesch).

Die Gemeinde Salgesch stellt für Einwohnerinnen und Einwohner sowie Gewerbetreibende der Gemeinde unter folgenden Bedingungen Parkvignetten gegen Zahlung einer festgelegten Gebühr zur Verfügung:
  1. das Fahrzeug ist auf den Namen des Antragstellers immatrikuliert
  2. der Antragsteller ist bei der Einwohnerkontrolle an der Adresse des Antrags registriert
  3. an der besagten Adresse oder in unmittelbarer Nähe steht kein privater Parkplatz zur Verfügung
Die Bewilligung berechtigt, das Fahrzeug in den auf der Vignette bezeichneten und entsprechend signalisierten Zonen für längere Zeit abzustellen, gibt aber keinen Anspruch auf einen Parkplatz oder bevorzugte Rechte auf die Parkfelder. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass der Inhaber einer Bewilligung stets in der Lage sein muss, sein Fahrzeug kurzfristig zu entfernen, insbesondere bei Schneeräumungsarbeiten und Veranstaltungen, anderenfalls wird das Fahrzeug auf Kosten des Halters abgeschleppt.

Parkvignetten
Die Parkvignette ist gültig auf den Strasssen und Plätzen (markierte Parkfelder) in der ausgestellten Zone gemäss eingelöster Dauer.
Besitzer von Parkvignetten haben keine bevorzugten Rechte auf die markierten, öffentlichen Parkfelder.

Dauer/Tarife
• Zone 1 CHF 600.00 pro Jahr (mtl. Fr. 50.00)
• Zone 2 CHF 350.00 pro Jahr (mtl. Fr. 35.00)
• Zone 3 CHF 350.00 pro Jahr (mtl. Fr. 35.00)
• Zone 4 CHF 350.00 pro Jahr (mtl. Fr. 35.00)
• Zone 5 CHF 600.00 pro Jahr (mtl. Fr. 50.00)
• Zone 7 CHF 600.00 pro Jahr (mtl. Fr. 50.00)


Die Vignette ist gut sichtbar hinter der Front-Windschutzscheibe des Fahrzeuges anzubringen.

Wo kann man die Parkvignette beziehen?
Parkkarten können gegen Barzahlung auf dem Gemeindebüro bezogen werden.

Aktionen

Name VornameFunktionTelefonKontakt

Preis

Gebührentarife für öffentliche Parkplätze (siehe Dauer/Tarife)

Bemerkung

Die Parkvignette kann online bestellt werden, muss aber nach Genehmigung des Gesuches, am Gemeindeschalter abgeholt und bezahlt werden.

Im Feld "Gültig ab" bitte lediglich den Monat eintragen

und unter "Variante" die gewünschte Zone aufführen, in welcher Ihre Vignette gültig sein soll:
Zone 1 (blau)
Zone 2 (rot)
Zone 3 (ocker)
Zone 4 (grün)
Zone 5 (violett)
Zone 6 (pink)
Zone 7 (petrol)

Verfahren

  1. Die Anfrage wird durch die zuständige Behörde geprüft.
  2. Eine Bestätigung erfolgt per E-Mail.
  3. Die Vignette kann am Schalter durch Vorweisung der E-Mail-Bestätigung abgeholt und bezahlt werden.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.