Checkliste für die Wahl des Gross- und Staatsrats
Am 2. März 2025 ist das Walliser Volk aufgerufen zur Wahl der Abgeordneten des Grossen Rats, sowie der Mitglieder des Staatsrats. Die Walliser Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben somit an diesem Tag eine wichtige Aufgabe wahrzunehmen, denn sie wählen für die Dauer von vier Jahren ihre Vertreter– in die gesetzgebende Gewalt (Grosser Rat bzw. Parlament), und– in die vollziehende Gewalt (Staatsrat bzw. Regierung).
Am 23. März 2025 findet ein allfälliger zweiter Wahlgang für den Staatsrat statt.
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20250129 Wahl des Grossen Rats und des Staatsrats (PDF, 146.99 kB) | Download | 0 | 20250129 Wahl des Grossen Rats und des Staatsrats |