Bewilligung Benutzung Fahrzeug durch Drittpersonen

Wer mit einem ausgeliehenen Fahrzeug in Europa in die Ferien fahren möchte, sollte für den Grenzübertritt Vorkehrungen treffen.
Wer mit einem ausgeliehenen Fahrzeug unterwegs ist, dem wird empfohlen, eine schriftliche Bewilligung des Inhabers mitzuführen. Vor allem beim Grenzübertritt können die Beamten stutzig werden, wenn der Inhaber des Fahrzeugs nicht der Fahrer ist, oder nicht als Mitfahrer dabei ist. Ohne Bewilligung könnte ein Diebstahl vermutet werden. Um Klarheit zu schaffen, ist daher eine Bewilligung hilfreich.
Bitte beachten Sie, dass der Fahrer des ausgeliehenen Fahrzeugs vorher überprüft, ob er gemäss Führerschein berechtigt ist, das entsprechende Fahrzeug zu fahren und ob sein Führerschein im Reiseziel gültig ist. Weiter sollte mit dem Inhaber zusammen abgeklärt werden, wie die Deckung der Autoversicherung ist. Ausserdem sollten folgende Dokumente mitgeführt werden: Führerausweis, Fahrzeugausweis und, je nach Land, Versicherungsnachweis. 
Die Bewilligung muss vom Fahrzeugbesitzer ausgefüllt und durch die Wohnemeinde beglaubigt werden.
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