Heimatschein/Heimatausweis

Der Heimatschein wird vom zuständigen Zivilstandesamt Ihrer Heimatgemeinde ausgestellt. Sie müssen Ihn auf der Gemeindeverwaltung in welchem Sie Wohnsitz nehmen, hinterlegen.

Begründen Sie in einer Gemeinde, die nicht Ihre Heimatgemeinde ist, eine Nebenniederlassung (z.B. bei Wochenaufenthalt), so müssen Sie den Heimatausweis auf der Gemeindeverwaltung abgeben. Der Heimatausweis wird von der Gemeinde ausgestellt, bei welcher der Heimatschein hinterlegt ist.

Der Heimatausweis erhalten Sie gegen Gebühr auf der Gemeindeverwaltung.

Ihren Heimatschein können Sie online (siehe Link weiter unten) bestellen.