Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse und Ihr Passwort an.
Haben Sie noch kein Benutzerkonto?
Wenn Sie unsere Online- oder Abo-Dienste nutzen, Anlässe oder andere Inhalte erfassen möchten usw., benötigen Sie oft ein Benutzerkonto. Es erleichtert Ihnen die Arbeit, und Sie behalten die Übersicht. Benutzerkonto erstellen
Die Schiesspflicht dauert bis zum 40. Altersjahr. Man kann aus verschiedenen Gründen von der Schiesspflicht befreit werden. Die Schiesspflicht muss in einem anerkannten Schiessverein erfüllt werden. Die Gemeinde Salgesch ist dem Schiessstand Guttet-Feschel angeschlossen. Angehörige der Armee können somit im Schiessstand Feschel ihre Schiesspflicht erfüllen.
Achtung: Bitte wechseln Sie den Browser
Sie besuchen unser Webangebot mit einer veralteten Browserversion (z.B. Internet Explorer, veraltete Safari-Version oder andere). Diese Browserversion wird von den Herstellern nicht mehr unterstützt und verursacht Darstellungs- und Sicherheitsprobleme. Bitte wechseln Sie auf einen aktuellen Browser.
Das von Ihnen aufgerufene Formular lässt sich leider nicht darstellen. Sie verwenden eine veraltete Browserversion (z.B. Internet Explorer, veraltete Safari-Version oder andere). Diese Browserversion wird von den Herstellern nicht mehr unterstützt und verursacht Darstellungs- und Sicherheitsprobleme. Bitte wechseln Sie auf einen aktuellen Browser.
Webstatistik
Wir verwenden eine Webstatistik, um herauszufinden, wie wir unser Webangebot für Sie verbessern können. Alle Daten werden anonymisiert und in Rechenzentren in der Schweiz verarbeitet. Mehr Informationen finden Sie unter “Datenschutz“.